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Hautkrebsscreening: Nutzen Sie die Vorsorge rechtzeitig

Das Hautkrebsscreening ist derzeit für gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre eine Kassenleistung. Da über mögliche Änderungen dieser Vorsorgeleistung diskutiert wird, empfehlen wir, bestehende Ansprüche rechtzeitig wahrzunehmen.

Das Hautkrebsscreening ist aktuell für gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Derzeit wird jedoch öffentlich über mögliche Änderungen bei dieser Vorsorgeleistung diskutiert.

Wir empfehlen daher, bestehende Vorsorgeansprüche rechtzeitig zu nutzen. In unserer Praxis führen wir das Hautkrebsscreening mit sorgfältiger Ganzkörperuntersuchung durch. Zusätzlich steht uns ein Auflichtmikroskop zur genaueren Beurteilung auffälliger Hautveränderungen zur Verfügung.

Bitte sprechen Sie uns bei Interesse gerne an oder vereinbaren Sie einen Termin in unserer Praxis.

 

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